Eine Herausforderung der Selbständigkeit in allen Berufen besteht in der Organisation von Buchhaltung, Steuererklärung oder der Sozialversicherung inkl. Arbeitslosenversicherung. Ein Problem, von dem besonders Künstlerinnen und Künstler betroffen sind, besteht darin, dass Personen, die in Österreich mehrere Tätigkeiten ausüben, auch unterschiedliche Arbeitsverhältnisse eingehen. Ein Beispiel dafür sind temporäre Festanstellungen im Rahmen eines Filmprojekts, die sich (im positiven Fall) mit weiteren Engagements auf Selbständigenbasis abwechseln. In der Filmwirtschaft betrifft das z.B. Beteiligte am gesamten Produktionsprozess, also Drehbuchautoren, Schauspieler, Kameraleute usf.
Dahinter steht ein veritabler bürokratischer Apparat, mit einer Vielzahl von unterschiedlichen und je nach Tätigkeit anderen Regelungen, die insgesamt dennoch kein eigentliches soziales Netz darstellen. Die Unübersichtlichkeit und zunehmende Komplexität dieses Systems stellt hohe Anforderungen. In der folgenden Interviewpassage schildert eine Schauspielerin ihren Umgang mit diesem Problem. Speziell betont sie die gleichbleibende Steuerbelastung bei unregelmäßigem Einkommen, die mehrfache Besteuerung und die trotz der hohen Abgaben schlechte soziale Absicherung.
Noch einmal zur sozialen Absicherung: Steuer abführen, oder Buchhaltung und so etwas, wie machst du das – selber, oder lagerst du das aus? Liege ich richtig, dass das nicht gerade Lieblingsbeschäftigungen sind?
„Nein, das sind immer die depressivsten Tage. Es ist so, dass sich diese Steuergesetzgebung für uns dauernd ändert. Es ist sehr schwer nachzuvollziehen. Gott sei dank habe ich einen tollen Steuerberater, der hat angefangen, wie ich angefangen habe, der hat alle diese Schritte der Veränderung von steuerlichen Positionen mitgemacht und das ist ganz gut. Ich weiß, dass das ein Spezialistenjob für Steuerberater ist, Künstler zu betreuen.“
Welche Veränderungen gab es da in den letzten Jahren?
„Im Grunde genommen hat sich mein Berufsbild ja sehr verändert. Seit 2001, wenn ich mich recht erinnere, sind wir in die neue Selbstständigkeit gezwungen worden. Das heißt, ich bin eigentlich Unternehmerin, was ein großes Umdenken erfordert. Wenn man immer im Angestelltenverhältnis gewesen ist… das muss man auch lernen, was das steuerlich und rechtlich bedeutet. Und du übernimmst eben das Risiko und investierst quasi dich, was früher ja nicht so war. Früher war ich, wirklich im Gegensatz zu heute, in einem geschützten Raum. Als fix engagierte Schauspielerin am Theater habe ich begonnen, da hat es einen Betriebsrat gegeben, da hat es ein Arbeitsrecht gegeben, einen Kollektivvertrag gegeben, Arbeitszeiten. Heutzutage… was ist das? Und eine ordentliche Krankenversicherung, eine ordentliche Pensionsversicherung. Ich hatte Anspruch auf Arbeitslosengeld, was ich jetzt nie wieder schaffen werde. Auch diese neue Arbeitslosenversicherung, die die Selbstständigen jetzt machen müssen, also das ist absurd. Dann habe ich jetzt gerade zum Beispiel auch den vertragslosen Zustand in der Krankenversicherung mitbekommen. Das Berufsbild ist auch gar nicht mehr definiert, auch nicht gesetzlich.“
Arbeitest du immer selbstständig?
„Als Schauspielerin muss ich eigentlich angestellt sein, das wird aber immer mehr umgangen. Einerseits umgeht man das, indem wir Kommanditgesellschaften für eine Theaterproduktion gründen und da mit unserer Gage als Einlage drinnen sind und danach wird das wieder aufgelöst. Das klingt so toll, nicht wahr? Die Gage bar auf die Hand, aber alles andere musst du dir selber zahlen. Besonders Schauspieler haben, was das betrifft, eine katastrophale Situation, weil wir oft drei- oder vierfach versichert sind, aber ein Krankenbett kannst du nur einmal belegen. Und Pensionsversicherung gibt es meistens keine und Arbeitslosenversicherung schon gar nicht. Ja, und krank werden oder so darf man überhaupt nicht. Ich weiß jetzt den Schlüssel nicht, da kenne ich mich nicht mehr so aus, aber ich glaube, man muss innerhalb von zwei Jahren eine bestimmte Wochenanzahl, ich glaube 50 Wochen, angestellt gewesen sein, damit man Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.
Das ist außer Reichweite?
„Ich habe das mal ausgerechnet, man müsste zwei Hauptrollen in einer Fernsehserie oder sieben Hauptrollen in Einzelfilmen schaffen, im Jahr, damit man da hinkommt, also das geht überhaupt nicht.“
Und wie ist das mit der Versicherung?
„Wenn dann die Gagen kommen, oder wenn man ein Drehbuch verkauft, kommt alles auf einmal. Wenn dann so eine SVA-Vorschreibung kommt, dann schaust du schon, wo du die Kohle herbekommst, das ist natürlich heftig. Da kann man dann höchstens … man kann beantragen, dass man das in Raten zahlt. Jetzt muss ich die höchsten Beiträge bei der SVA zahlen, verdiene aber nichts zurzeit. Natürlich, mein Steuerberater sagt immer: ‘Tu das schön einteilen‘, aber ich habe ja die Jahre vorher auch nichts verdient und jetzt hatte ich dieses fette Jahr, und muss das in irgendeiner Weise ausfinanzieren und finanziere die Filmprojekte im Grunde genommen mit. Ich bin Mitunternehmer eines Fernsehprojekts, bekomme aber nichts dafür. Habe natürlich keine Rechte, gar nichts.“
Du hast ja verschiedene Tätigkeiten…?
„Ja, ich arbeite zum Beispiel als Sprecherin, da muss ich für diese Stunden angestellt werden, zahle doppelt, habe aber nichts davon, gar nichts. Und in dieser Kommanditgesellschaft, da muss ich es ja auch wieder selber berappen. Wir haben eine so genannte Künstlersozialversicherung, die meiner Meinung nach eine Farce ist, weil sie nur ein Zuschusstopf für die Pensionsversicherung ist, wenn jemand das nicht mehr bezahlen kann. Ich sage immer: ‘Wir bräuchten erst einmal eine Krankenversicherung bevor man an die Pensionsversicherung denken kann‘. Man möchte nicht glauben, wie viele prominente Namen in der Pensionszeit plötzlich den Durchlauferhitzer nicht mehr bezahlen können, einfach weil wir keine Chance hatten, uns das irgendwann aufzubauen.“